Fahrschule Bernsohn
AGB
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Der Vertrag tritt bei deiner Anmeldung (schriftlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischen Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung anzubieten, die den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
GARANTIE
Die qualifizierten Fahrlehrer sind staatlich geprüft und im Besitz einer Fahrlehrerlizenz für gewerblichen Fahrunterricht. Die Ausbildung erfolgt gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Erkenntnissen.
UNTERRICHTSDAUER
Eine Einzellektion dauert 50 Minuten, während eine Doppellektion 100 Minuten dauert. In dieser Zeit sind eventuelle Anweisungen, Erklärungen und Abschlussbesprechungen enthalten. Während jeder Fahrstunde musst du einen gültigen Lernfahrausweis mitführen. Andernfalls musst du den Ausweis von zu Hause abholen, und die dadurch entstehende Zeitverzögerung trägst du.
ABMELDUNGEN, VERSPÄTUNGEN UND ABSAGEN
Du kannst dich nur abmelden oder umbuchen, wenn dies mindestens 48 Stunden (zwei Werktage) vor dem von dir gebuchten Kurstermin schriftlich per E-Mail oder per Post an uns erfolgt. Fahrlektionen für Sonntag müssen spätestens am Donnerstag auf schriftlichem Wege abgesagt werden. Auf diesem Weg haben wir die Möglichkeit einen Ersatz für dich zu finden und müssen dir die Stunde nicht verrechnen. Falls du nicht erscheinst oder dich zu spät abmeldest, werden dir die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Du hast auch die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer für den gesamten gebuchten Kurs zu stellen. Bei Verspätungen musst du deinen Fahrlehrer umgehend telefonisch benachrichtigen. Verlorene Zeit aufgrund von Verspätungen geht grundsätzlich zu deinen Lasten. Wenn der Fahrlehrer nicht über die Verspätung informiert wurde, ist er nach einer Wartezeit von maximal 15 Minuten nicht verpflichtet, länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis berechnet. Die Fahrschule kann in Erwägung ziehen, die Ausfallgebühr zu erlassen oder zu verringern, wenn der Kunde nachweisen kann, dass sein Nichterscheinen oder seine kurzfristige Abmeldung aufgrund unvorhersehbarer und aussergewöhnlicher Umstände erfolgte, die ausserhalb seiner Kontrolle lagen (z. B. Krankheit oder Unfall). Die Fahrschule behält sich das Recht vor, den Nachweis solcher Umstände anzufordern.
ABONNEMENTS
Abonnements sind nur bis zu Ihrem Ablaufdatum gültig. Danach haben diese keine Gültigkeit mehr und für nicht gefahrene Fahrstunden wird kein Geld zurückerstattet. Bei Verlust des Abonnements verrechnen wir eine Umtriebsgebühr von 50 CHF.
BUSSGELDER
Bussgelder, die eindeutig aufgrund deines Verschuldens entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Schülers.
ALKOHOL, MEDIKAMENTE UND DROGEN
Du verpflichtest dich, die gesetzlichen Bestimmungen für das Führen eines Fahrzeugs einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollständig in Rechnung gestellt.
FAHRZEUG
Die praktische Fahrstunde wird in einem speziell ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (mit Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) durchgeführt. In Ausnahmefällen kann ein herkömmliches Fahrzeug (z.B., aufgrund von Wartung oder Pannen) eingesetzt werden. Die erbrachte Leistung und der Lektionspreis werden dadurch nicht beeinträchtigt.
VERSICHERUNG (ADMINISTRATIONSPAUSCHALE)
Während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung ist der Fahrschüler durch die Fahrschule versichert, einschliesslich Haftpflicht, Vollkaskoversicherung und Insassenversicherung. Diese obligatorische Administrationspauschale ist für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig. Sie muss einmalig entrichtet werden, kostet 120 CHF und ist nicht erstattungsfähig.
FOTOS FÜR MARKETINGZWECKE
Sofern der Fahrschüler nicht möchte, dass seine Fotos zu Marketingzwecken auf sozialen Medien wie beispielsweise Facebook und Instagram veröffentlicht werden, sollte er dies vorab dem Fahrlehrer oder dem Büro der Fahrschule mitteilen. Andernfalls behält sich die Fahrschule das Recht vor, diese Fotos zu veröffentlichen.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Ein Abonnement ist nicht übertragbar und auf die Person beschränkt, die es erworben hat.
Die Zahlung für Fahrstunden und Abonnements erfolgt zu Beginn der Lektion oder im Voraus per Einzahlungsschein. Nicht genutzte Fahrstunden aus einem Abonnement, nachdem die Führerprüfung bestanden wurde, werden zurückerstattet. Falls der Fahrschüler die Ausbildung abbricht, der Fahrlehrer die Ausbildung beendet oder der Fahrschüler zu einer anderen Fahrschule wechselt, erfolgt eine Rückerstattung aller nicht genutzten Lektionen.
GERICHTSSTAND
Schweizer Recht findet Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz der Fahrschule Bernsohn.