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Fahrschule Bernsohn
KONTROLLFAHRTEN
Wer benötigt Kontrollfahrten und wieso?
Bei einem Umzug in die Schweiz haben Sie 12 Monate Zeit Ihren ausländischen Führerausweis zu einem schweizer Führerausweis umschreiben zu lassen. Alle Bürger/innen ausserhalb von EU- und EFTA-Staaten müssen hierzu eine Kontrollfahrt absolvieren. Diese Kontrollfahrt dauert in der Regel circa 1 Stunde und wird mit einem Fahrlehrer durchgeführt. Es wird im Gesamten überprüft, ob der Fahrer/in das Fahrzeug sicher und fachgerecht bedienen kann und die benötigten Regeln des Schweizer Verkehrs beherrscht. Hierzu zählen unter anderem: Kenntnisse der Vortrittsregeln, vorausschauende Fahrweise, Befahren von verschiedenen Strassen innerorts wie auch ausserorts, Parkieren und korrektes Einspuren. Zudem werden bei einer Kontrollfahrt immer mindestens zwei Manöver geprüft (zum Beispiel eine Notbremsung). Für solche Kontrollfahrten sind keinerlei vorrangiger Fahrstunden notwendig. Sollten Sie jedoch beispielsweise Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, empfehlen wir Ihnen Ihre Kenntnisse einmal bei uns in der Fahrschule überprüfen zu lassen, bevor Sie sich zur Kontrollfahrt anmelden.
Wie genau funktioniert das und welche Schritte muss ich einleiten?
Die einzelnen Schritte, vom Einreichen des Gesuchs bis zur Kontrollfahrt für den Kanton Zürich werden auf der Seite des Strassenverkehrsamts in kleinstem Detail beschrieben. Zudem wird auch das pdf für den Gesuch bereitgestellt: Umtausch des ausländischen Führerausweises. Des Weiteren möchten wir Ihnen noch das offizielle Merkblatt des Kanton Zürich zur Verfügung stellen.
KONTAKTIEREN SIE UNS NOCH HEUTE!
Adresse:
Zweierstrasse 132, 8003 Zürich
Email:
pmbernsohn@gmail.com
Telefon:
044 461 56 95 / 079 678 96 10
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